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Merlin
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Beitrag von Merlin » Mittwoch 9. Dezember 2009, 23:54

:roll:
Zuletzt geändert von Merlin am Donnerstag 10. Dezember 2009, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Erziehung verdanke ich Peter , der war lustig

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hpmisterman
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Re: Admins ...ich brech euch den Hals

Beitrag von hpmisterman » Donnerstag 10. Dezember 2009, 12:59

Spinnst du ein bisschen? Die Kontodaten veröffentlichen?!! :x
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MisterThomas
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Re: Admins ...ich brech euch den Hals

Beitrag von MisterThomas » Donnerstag 10. Dezember 2009, 13:02

Lol, scheinbar gibt es nicht nur an unserer Schule eine Drohung... Aber mal ernsthaft: dann könnte man dich dafür verklagen, also ich meine für die veröffentlichung von Kontodaten und so...
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"Meine Erziehung habe ich Star Trek zu verdanken"

gustavrucksack
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Re: Admins ...ich brech euch den Hals

Beitrag von gustavrucksack » Donnerstag 10. Dezember 2009, 13:04

Ja, und dann brauchst du deinen Anwalt wirklich!!!
Meine Erziehung habe ich Star Trek zu verdanken.

Revorn
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Re: ...

Beitrag von Revorn » Donnerstag 10. Dezember 2009, 22:17

Verklagen geht auch so schon, nennt sich "Versuchte Erpressung".

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hpmisterman
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Re: ...

Beitrag von hpmisterman » Donnerstag 10. Dezember 2009, 22:24

Recht hast du:
StGB § 253 Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
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